Jegliche Veränderung/Arbeit an der Gasinstallation ( Gasleitung und Gasgeräten einschliesslich der
Einrichtungen zur Verbrennungsluftzuführung und der Abgasführung ) ist ausschliesslich
dem Fachmann vorbehalten.
Richtig ist, dass mit Erscheinen der TRGI 2008, die Verantwortung der Gasinstallation in den Händen
von Eigentümern und Vermietern liegt.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrsicherheitspflicht, aber auch durch den Abschluss eines
Gaslieferungsvertrages mit einem Gasversorger, ist der Eigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Gasleitung verpflichtet.
Richtig ist, dass eine jährliche Sichtkontrolle der Gasinstallation zukünftig für jeden Inhaber
eines Gas-Netzanschlusses zur gesetzlichen Pflicht wurde.
Schlecht ist, dass seit Erscheinen der neuen TRGI 2008 viele Schornsteinfeger damit Werbung machen. Die Werbung lautet oft wie z.B.
Gas-Hausschau, Gas-Check usw. Damit wird dem Endverbraucher suggeriert, wenn er eine
sogennante Gas-Hausschau von einem Schornsteinfeger durchführen lässt, und eventuell ein
Prüfprotokoll erhält, sei seine Gasinstallation in Ordnung.
Was wird denn nun geprüft bei dieser Gas-Hausschau?
Letztendlich macht der Schornsteinfeger nichts weiter als eine Sichtkontrolle der Gas-Innenleitung
ab dem Hausanschluss. Oftmals wird hierbei ein Gas-Spürgerät eingesetzt. Damit lassen sich
allerdings nur eventuelle Undichtigkeiten bei Leitungen feststellen, die Aufputz und optisch sichtbar
verlegt sind. Bei Gasleitungen die Unterputz verlegt sind, oder in abgehängten Decken, kommt man
mit einem Gas-Spürgerät nicht dran. Beim Gas-Unfall muss es nicht zwangsläufig zu einer Explosion
oder Detonation kommen. Aber eine Verpuffung mit den daraus folgenden Brandschäden ist auch
nicht zu vernachlässigen. Und Versicherungen haben nach einem Schaden bekanntlich viel Zeit.
Ein richtiger Gas-Check:
Ein technisch einwandfreier Gas-Check beinhaltet u.a. eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung
Beim richtigen Gas-Check findet eine Sichtkontrolle aller Bauteile vom Hausanschluss bis zum Endgerät.
Der Fachmann kann hierbei die Bauteile ganz anders bewerten.
Zusätzlich findet die Überprüfung aller, auch unter Putz und in Hohlräumen verlegten
Gasleitungen statt mittels der Gebrauchsfähigkeitsprüfung. Hierbei wird der vorhandene Gaszähler
ausgebaut, und an diese Stelle ein geeichtes elektronisches Leckmengenmessgerät eingesetzt.
Nach erfolgtem Druckausgleich wird die Leckrate abgelesen und dokumentiert.
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Grade der Gebrauchsfähigkeit:
Der bauliche Zustand ist mit zu bewerten.
Beim Gasgeruch gibt es nur noch dicht oder undicht.
Die Gebrauchsfähigkeitsabstufungen dürfen nicht mehr angewandt werden.
Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist alle 12 Jahre vorgeschrieben.
Wir raten jedoch zu deutlich kürzeren Inspektionsintervallen.
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