Als eingetragener Fachbetrieb des SHK-Handwerks, sowie als eingetragenes VIU ( Vertrags-Installations-Unternehmen )                                         
beim Energieversorger MAINOVA, sind wir berechtigt Arbeiten an Gasleitungen, Gasanlagen, sowie
Gasgeräten vorzunehmen.
Anwendung hierbei findet die TRGI 2008 ( Technische Regel f. Gas Installationen ) Arbeitsblatt G 600
 
 
 
Damit keine Baulücken entstehen, sowie Leben und Gesundheit
anderer gefährdet wird, gehört Gas einfach in der Hand
eines zugelassenen Installationsunternehmens.
 
Wir planen und führen aus:
 
  • Neuinstallation von Gas-Leitungen
  • Reparaturen an Gas-Leitungen
  • Umverlegen von Gas-Leitungen
  • Anschluss von Gasherden
  • Reparaturen an Gasherden
  • Installation von Gas Pizzaöfen
  • Installation von Gas-Brennwertgeräte
  • Installation von Gas Kessel
  • Installation von Gas Heizstrahler
  • Prüfung+Abnahme von Gas Leitungen
Hinweise für Instandhaltungsmaßnahmen / Auszug aus der TRGI 2008
 
Während des Betriebs können sich Betriebsbedingungen oder sonstige Randbedingungen auf die Sicherheit
der Gasinstallation auswirken. Zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion und Erhaltung des
betriebssicheren Zustands sind  Gasinstallationen nach den einschlägigen Betriebsanleitungen, Angaben der
Bauteil- und Gerätehersteller und nach den folgenden Hinweisen bestimmungsgemäß zu betreiben und
instand zu halten.

Jegliche Veränderung/Arbeit an der Gasinstallation ( Gasleitung und Gasgeräten  einschliesslich der

Einrichtungen zur Verbrennungsluftzuführung und der Abgasführung ) ist ausschliesslich

dem Fachmann vorbehalten.

 Gas-Check

 

Richtig ist, dass mit Erscheinen der TRGI 2008, die Verantwortung der Gasinstallation in den Händen

von Eigentümern und Vermietern liegt.

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrsicherheitspflicht, aber auch durch den Abschluss eines

Gaslieferungsvertrages mit einem Gasversorger, ist der Eigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Gasleitung verpflichtet.

 

Richtig ist, dass eine jährliche Sichtkontrolle der Gasinstallation zukünftig für jeden Inhaber

eines Gas-Netzanschlusses zur gesetzlichen Pflicht wurde.

 

Schlecht ist, dass seit Erscheinen der neuen TRGI 2008 viele Schornsteinfeger damit Werbung machen. Die Werbung lautet oft wie z.B.

Gas-Hausschau, Gas-Check usw. Damit wird dem Endverbraucher suggeriert, wenn er eine

sogennante Gas-Hausschau von einem Schornsteinfeger durchführen lässt, und eventuell ein

Prüfprotokoll erhält, sei seine Gasinstallation in Ordnung.

 

Was wird denn nun geprüft bei dieser Gas-Hausschau?

Letztendlich macht der Schornsteinfeger nichts weiter als eine Sichtkontrolle der Gas-Innenleitung

ab dem Hausanschluss. Oftmals wird hierbei ein Gas-Spürgerät eingesetzt. Damit lassen sich

allerdings nur eventuelle Undichtigkeiten bei Leitungen feststellen, die Aufputz und optisch sichtbar

verlegt sind. Bei Gasleitungen die Unterputz verlegt sind, oder in abgehängten Decken, kommt man

mit einem Gas-Spürgerät nicht dran. Beim Gas-Unfall muss es nicht zwangsläufig zu einer Explosion

oder Detonation kommen. Aber eine Verpuffung mit den daraus folgenden Brandschäden ist auch

nicht zu vernachlässigen. Und Versicherungen haben nach einem Schaden bekanntlich viel Zeit.

 

Ein richtiger Gas-Check:

 

Ein technisch einwandfreier Gas-Check beinhaltet u.a. eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung

 

Beim richtigen Gas-Check findet eine Sichtkontrolle aller Bauteile vom Hausanschluss bis zum Endgerät.

Der Fachmann kann hierbei die Bauteile ganz anders bewerten. 

Zusätzlich findet die Überprüfung aller, auch unter Putz und in Hohlräumen verlegten

Gasleitungen statt mittels der Gebrauchsfähigkeitsprüfung. Hierbei wird der vorhandene Gaszähler

ausgebaut, und an diese Stelle ein geeichtes elektronisches Leckmengenmessgerät eingesetzt.

Nach erfolgtem Druckausgleich wird die Leckrate abgelesen und dokumentiert.

Schwarz auf weiss, sofort ausgedruckt.

 

Grade der Gebrauchsfähigkeit:

Der bauliche Zustand ist mit zu bewerten.

Beim Gasgeruch gibt es nur noch dicht oder undicht.

Die Gebrauchsfähigkeitsabstufungen dürfen nicht mehr angewandt werden.

 

Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist alle 12 Jahre vorgeschrieben.

Wir raten jedoch zu deutlich kürzeren Inspektionsintervallen.

 

Sie möchten bauen, ausbauen, oder modernisieren?
Sie möchten das Gefühl haben, in guten Händen zu sein?
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All das bekommen Sie bei uns.
 
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